
Vertragsunterschrift
Hier findest du Informationen darüber, wie du den Prozess der Vertragsunterzeichnung einleitest, den Vertrag entwirfst, ihn unterschreibst und den Raum sicherst.
Ich bin bereit, das Vertragsverfahren für das Zusammenwohnen mit einer anderen Nutzer*In einzuleiten. Wie geht es weiter?


Als Vermieter*In wählst du im Chat mit deiner zukünftigen Mitbewohner*In "Vertragsverfahren einleiten". Als Mieter*In kannst du eine Vermieter*In nicht um einen Vertrag bitten oder ihr einen schicken, sondern du musst warten, bis sie sich mit einer Vertragsanfrage an dich wendet.
Ich habe ein Verfahren mit einer anderen Nutzer*In begonnen. Kann ich weiter mit anderen Personen chatten?


Es gibt keine Begrenzung, mit wie vielen Personen du chatten kannst, auch wenn du eine Vertragsanfrage gesendet oder erhalten hast. Das bedeutet, dass sowohl Vermieter*Innen als auch Mieter*Innen jeweils nur einen aktiven Vertrag haben können. Solange ein Vertrag nicht abgewickelt wurde, entweder abgeschlossen oder gescheitert ist, kannst du keine weitere Vertragsanfrage an andere Nutzer*Innen senden oder erhalten.
Ich habe ein Vertragsverfahren mit einer anderen Person eingeleitet, aber sie antwortet nicht. Was kann ich tun?


Du kannst nichts weiter tun, als zu warten oder per Nachricht zu fragen, ob es noch Unklarheiten gibt, die du ausräumen musst. Alle Schritte der Vertragsunterzeichnung sind mit einer Zeitvorgabe versehen, um sicherzustellen, dass beide Parteien es mit ihrer Verpflichtung ernst meinen. Wenn jemand zu lange mit seiner Antwort wartet, wird der Vertrag ungültig. Aber jeder liebt einen reibungslosen Ablauf. Wenn du es also ernst meinst, lass deine zukünftige Mitbewohner*In nicht hängen.
Ich bin Mieter*In und habe die Kaution für das Zimmer bezahlt. Was ist, wenn ich beim Einzug nicht mit dem Zimmer zufrieden bin?


Wenn du mit dem Zimmer nicht zufrieden bist, kannst du eine Rückerstattung einleiten. Dazu musst du sicherstellen, dass der Fall rechtmäßig ist, z.B. wenn deine Vermieter*In in der Zimmeranzeige gelogen hat. Wenn du deine Meinung änderst, ist das kein ausreichender Grund. In diesem Fall musst du direkt mit der Vermieter*In sprechen und versuchen, eine Lösung zu finden, die für euch beide passt. Wenn du feststellst, dass du falsche Informationen über das Zimmer erhalten hast, wende dich an unser Support-Team und wir werden uns darum kümmern und dir die Kaution zurückerstatten, sofern der Fall rechtmäßig ist. Ansonsten wird die Kaution weiterhin an die Vermieter*In überwiesen.
Ich habe die Kaution überwiesen und bin eingezogen. Wohin muss ich die monatliche Miete überweisen?


Wir verwalten nur die Kaution, die monatliche Miete sollte direkt an die Vermieter*In überwiesen werden, auf welchem Weg auch immer du das vereinbart hast.
Wenn ich den Vertrag unterschrieben habe, kann ich meine Meinung ändern?


Wenn sich zwei Parteien auf einen Mietvertrag geeinigt haben, kann eine Partei leider nicht von der Vereinbarung zurücktreten. Du kannst jedoch mit der anderen Vertragspartei sprechen und wenn sie keine Einwände hat, ist das kein Problem.